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AS-8

Tierhalter-Haftpflichtversicherung


j0178657Wenn Sie Hunde- und Pferdehalter sind, ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung erforderlich. Der Gesetzgeber verpflichtet den Halter von Tieren zum Schadenersatz - auch ohne Verschulden. Das Verhalten von Tieren ist oft unberechenbar, deshalb sollten Sie keinesfalls an der Haftpflichtversicherung für Ihren Vierbeiner sparen.

Ein Stückchen "Wildnis" steckt in jedem Hund.
Deshalb kann es auch immer wieder geschehen, dass der Hund ganz unerwartet alles Gelernte vergisst und nur noch seinem Instinkt folgt. Ebenso wie der Hundebesitzer braucht auch der Halter eines Ponys oder Reitpferdes eine Tierhalter-Haftpflicht- versicherung.
Denn allein schon der Besitz eines Hundes oder Pferdes verpflichtet dazu, alle durch die Tiere verursachten Schäden zu bezahlen - auch wenn Sie als Halter kein Verschulden trifft.

Dieses Risiko wird durch eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung versichert, die sowohl Personen- als auch Sachschäden einschliesst. Bitte beachten Sie, dass Sie die genaue Rasse Ihres Tieres bestimmen, da beispielsweise so genannte "Kampfhunde" nicht versichert werden können. Zu beachten ist weiterhin, dass für jedes einzelne Tier eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss.

Die Versicherungssumme sollte mindestens 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden betragen und in Verbindung mit der privaten Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, da sich eine eindeutige Schuldzuweisung zwischen Tier und Halter oft nicht treffen lässt.

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