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Die Rürup-Rentebasis_rente

Sie wird auch "Basis-Rente" genannt, denn zusammen mit der gesetzlichen Rentenversicherung, allen berufsständigen Versorgungswerken und der Altersversorgung der Landwirte gehört sie zu den steuerlich anerkannten Produkten der Basisversorgung.

Die Rürup-Rente wird durch einen neu geschaffenen Sonderausgabenabzug zusätzlich gefördert. Im Jahr 2009 sind die Beiträge bis zu 68% von 20.000 EUR, also bis zu 13.600 EUR steuerlich abzugsfähig. Eine Steigerung um jährlich 2 Prozentpunkte steigert die Abzugsfähigkeit bis zum Jahr 2025 kontinuierlich auf 100%, also auf maximal 20.000 EUR für Alleinstehende und maximal 40.000 EUR für Verheiratete. Die Leistungen der Rürup-Rente werden nachgelagert besteuert. Die gesetzlichen Anforderungen sind wie folgt festgelegt:

  • Lebenslange Rentenzahlung frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Ansprüche sind nicht Übertragbar, beleihbar, vererbbar, veräußerbar oder kapitalisierbar
  • Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und Hinterbliebenenrente sind mit einem Beitragsanteil von maximal 49% möglich.

Bei den Auszahlungen im Alter kassiert der Fiskus andererseits jedoch mit. Im Jahre 2005 waren 50 Prozent der Auszahlungen zu versteuern. Dieser Prozentsatz steigt allerdings bis zum Jahre 2020 kontinuierlich auf 80 Prozent an und bis zum Jahre 2040 auf 100 Prozent.
Beispielsweise könnte man also im Jahre 2015 80 % der eingezahlten Beiträge absetzen, also 16.000 EUR bei Einzahlung des Höchstbetrages von 20.000 EUR. Ein Versicherter, der ab dem Jahre 2025 eine monatliche Auszahlung von 1.000 Euro aus seiner Rürup-Rente erhielte, müsste davon 85 Prozent versteuern. Wichtig: Die restlichen 15 Prozent bleiben lebenslang steuerfrei. Ausschlaggebend ist also der Zeitpunkt der Rentenauszahlung.

Die Rürup-Rente lohnt sich in erster Linie für ältere Unternehmer und Selbständige, die zu den Besserverdienenden gehören, denn sie können in der Regel keine andere staatlich unterstützte Altersvorsorge nutzen. Durch die Rürup-Rente können sie in Zeiten, in denen sie durch einen hohen Steuersatz belastet werden, Steuern einsparen.
Auch wenn sie die Auszahlungen - zumindest teilweise - versteuern müssen, so wird der dann anfallende Steuersatz wahrscheinlich niedriger sein, als der Steuersatz, den sie im Erwerbsleben zahlen müssen. Erwerbstätige, die wenig Steuern zahlen, profitieren eher von der Riester-Rente oder von einer Betriebsrente.

Wenn Sie sich für einen Rürup-Vertrag interessieren, bedenken Sie, dass Sie dann bis zu Ihrem 60. Geburtstag an den Vertrag gebunden sind. Erst danach kann die Rente ausbezahlt werden. Und das nicht als Einmalzahlung, sondern in monatlichen Raten. Dies allerdings das ganze Leben lang. Da die Rürup-Rente eine so genannte Leibrente ist, also auf Sie persönlich zugeschnitten ist, darf sie weder verkauft noch vererbt werden. Nach dem Tod des Versicherten erhalten die Hinterbliebenen somit keinen Restbetrag ausbezahlt.
Was aber positiv ist: Weder bei Insolvenz noch bei Arbeitslosigkeit dürfen Gläubiger bzw. der Staat auf die Rürup-Ersparnisse zurückgreifen.

Fazit: Die Rürup-Rente ist eher eine Alternative für Unternehmer und Selbständige, die keine andere geförderte Altersvorsorge abschliessen können und die Steuern sparen wollen. Je höher Steuerlast im Erwerbsleben und Bedürfnis nach Sicherheit sind, umso vorteilhafter ist die Rürup-Rente.

Insbesondere ältere Versicherungsnehmer können so noch vor ihrem Ruhestand etwas für die Rente tun.

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