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Die Riester-Rente

Was ist die Riester-Rente?riester_rente

Um die Kürzungen der gesetzlichen Rentenversicherungen auszugleichen, unterstützt der Staat neben der betrieblichen auch die private Altersvorsorge. Mit der Riester-Rente wurde das Modell einer staatlich geförderten kapitalgedeckten Zusatzrente geschaffen. In den Genuss der Förderungen kann jeder kommen, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der familiären Situation des Antragstellers. Gerade bei langen Laufzeiten kann durch die staatlichen Zuzahlungen auch bei geringen monatlichen Sparleistungen eine attraktive Vorsorgeleistung erreicht werden.
Nicht jeder hat allerdings Anspruch auf diese staatliche Förderung. Gefördert werden rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Wehr- und Zivildienstleistende, nicht erwerbstätige Pflegepersonen, Selbständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und neuerdings auch Beamte. Auch für Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II ist eine Riester-Förderung möglich.
Eine private Altersvorsorge ist umso wichtiger, je geringer das rentenversicherungspflichtige Einkommen ist. Denn dann wird die Rente später eher mager ausfallen. Die Riester-Rente ist aber auch für Familien mit vielen Kindern interessant.

Eine Beispielrechnung: Wenn eine Familie mit zwei Kindern, die ein Bruttoeinkommen in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung hat, im Jahre 2008 die maximalen 4 Prozent ihres Bruttoeinkommens in die Riester-Rente einzahlt, wird dies mit 308 Euro Grund- und 370 Euro Kinderzulage gefördert. Das heisst, dass 1.200 Euro (4 Prozent des Bruttoeinkommens) für die Rente angespart werden, davon aber 678 Euro, also mehr als die Hälfte, vom Staat übernommen werden. Je geringer das Einkommen und je mehr Kinder man hat, desto grösser ist der Förderanteil des Staates. Zu beachten ist allerdings, dass die Kinderzulage wegfällt, sobald kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht. Wichtig auch: Die Rückzahlung im Alter wird besteuert und eine Vererbbarkeit ist nicht gegeben. Ausserdem kann man sich die Rente nicht im Ausland auszahlen lassen.

Welche Produkte werden gefördert?

Als förderfähige Produkte kommen Rentenversicherungen, Fonds- oder Banksparpläne in Frage. Die Produkte müssen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert sein.

Gibt es Alternativen?

Über die Riester-Rente hinaus kommen selbstverständlich weiterhin alle üblichen Spar-, Anlage- und Versicherungsformen als zusätzliche private Altersvorsorge in Frage. Diese Anlageformen werden jedoch nicht staatlich gefördert.


Um die Versorgungslücke im Alter, die sich durch die Rentenreform noch verschärft hat, zu schliessen, ist private Vorsorge unabdingbar. Insbesondere für Geringverdiener oder Familien mit Kindern kann die Riester-Rente das ideale Vorsorgeprodukt sein. Da aber bei der Altersvorsorge immer die persönliche Lebenssituation berücksichtigt werden sollte, ist eine persönliche Beratung wichtig.

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