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AS-8

Psterbegeldversicherungrivate Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung weist viele Gemeinsamkeiten mit der gesetzlichen Rentenversicherung auf. Sie zahlen eine gewisse Zeitlang jeden Monat Beiträge ein und im Rentenalter erhalten Sie dann eine Rente, die Sie in der Regel monatlich ausbezahlt bekommen. Falls Sie aber bei Fälligkeit das gesamte Kapital sofort erhalten möchten, können Sie bei Abschluss der privaten Rentenversicherung das so genannte Kapitalwahlrecht vereinbaren. Ihre Beiträge werden je nach Vertrag mit einem Garantiezins zwischen 2,75 und 4 Prozent verzinst. Dazu kommen noch die Überschüsse, die Ihr Versicherungsinstitut eventuell erwirtschaftet. Ein Vorteil der privaten Rentenversicherung ist die geringe steuerliche Belastung der monatlichen Auszahlungen.
Wenn Sie beispielsweise mit 65 Jahren in Rente gehen, müssen Sie nur 18 Prozent Ihrer Rente mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Bei Einmalauszahlung ist bei Verträgen, die ab dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, allerdings mindestens die Hälfte zu versteuern.

Wer im Alter seinen Lebensstandard bewahren will, der sollte sich rechtzeitig um eine private Absicherung, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung, kümmern. Die private Rentenversicherung wird zwar, im Gegensatz zur Riester- oder Rürup-Rente, nicht staatlich gefördert, kann aber nach Bedarf sofort bei Rentenantritt komplett ausbezahlt werden.

Ein weiterer Vorteil:
Sollte der Versicherte kurz nach Auszahlungsbeginn sterben, erhalten die Hinterbliebenen die Rente weiter ausbezahlt, da meist eine Mindestauszahlungsdauer von 5 bis 10 Jahren vereinbart wird. Nachteilig ist allerdings die geringe Flexibilität in der Ansparphase. Wer vorzeitig an sein Geld will oder muss, der muss mit Renditeeinbußen rechnen. Auch ist die private Rentenversicherung nicht Hartz-IV-geschützt. Sie muss also im Rahmen der Hartz-IV-Reform vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II verwertet werden.

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