Glasversicherung
Eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Gebäude- bzw. Hausratversicherung, denn Glas braucht Extra-Schutz.
Nicht immer bringen Scherben Glück! Zum Glück haben wir für Sie die passende Lösung! Mit der Glasversicherung brauchen Sie die Kosten für Bruchschäden sowie die Lieferung und den Einbau von Ersatz nicht zu fürchten.
Bei der Glasbruchversicherung wird unterschieden zischen Gebäude- und Mobiliarverglasungen. Folgendes Glas zählt beispielsweise dazu:
1. Gebäudeverglasungen Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Duschkabinen oder Sonnenkollektoren
2. Mobiliarverglasungen
Glasscheiben von: Bildern, Schränken, Vitrinen, Öfen, Elektro- oder Gasgeräten Stand-, Wand- oder Schrankspiegel Glasplatten optional: Glaskeramik-Kochflächen und Aquarien
Die Glasbruchversicherung kann einzeln oder in Kombination mit einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.
Nicht versichert sind . . . wenn die Abdichtungen (Randverbindungen) von Verglasungen undicht werden. Ebenso nicht versichert sind Kratzer an der Oberfläche oder Gegenstände, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits beschädigt sind.
... wenn ein Glas durch Einbruch, Feuer oder Blitzeinschlag beschädigt wird. Diese Gefahren können mit einer Wohngebäudeversicherung (für die Gebäudeverglasung) oder einer Hausratversicherung (für die Mobiliarverglasung) versichert werden.
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