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AS-8

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

"Ihr Job ist Ihr Kapital..."

Seit dem Wegfall der staatlichen Berufsunfähigkeitsrente, ist die private Absicherung der eigenen Arbeitskraft für jeden am Arbeitsleben teilnehmenden absolute Pflicht.

Nahezu jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte muss derzeit seinen Beruf wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vor Erreichen der Altersrente aufgeben!

buVor den finanziellen Nachteilen, die mit der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit einhergehen, schützt die Berufsunfähigkeitsversicherung. Da niemand Unfälle oder Krankheiten kalkulieren kann, empfehlen wir den Abschluss dieser Versicherung ohne großes Zögern. Darüber hinaus wird der Beitrag u.a. anhand des Eintrittsalters der versicherten Person (je jünger, um so weniger Beitrag) ermittelt.

Berufsunfähigkeit besteht, wenn eine Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall eine längere Zeit (dieser Zeitraum variert je nach Versicherer) ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund der Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und der bisherigen Lebensstellung entspricht.

Was zahlt der Staat?

Das Rentenreformgesetz, das zum 01.01.2001 in Kraft getreten ist, bewirkte einschneidende Veränderungen in der BU-Rente. Die Leistungen garantieren keinerlei ausreichende Absicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit.

Die gesetzliche Absicherung seit dem 01.01.2001:

Umwandlung der Berufsunfähigkeits- in eine Erwerbsminderungsrente

für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen besteht
kein gesetzlicher Schutz, wenn der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann

Berufsschutz entfällt: kann eine andere (auch geringer qualifizierte und bezahlte) Tätigkeit ausgeübt werden, besteht kein Anspruch auf Rente

die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist (ca. 34% des letzten Bruttogehalts statt wie bisher 39%)

die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist (ca. 17% des letzten Bruttogehalts statt wie bisher 26%)

keinen Anspruch auf Rentenzahlungen hat, wer mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten kann

Berufsanfänger erhalten keine Leistungen, da die Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt ist

Besondere Vorsorge müssen Selbständige und Freiberufler treffen, da für diesen Personenkreis keinerlei gesetzliche Ansprüche bestehen, wenn sie nicht pflichtversichert sind.
 

Finanztest bringt es auf den Punkt:

“Wer nicht am Hungertuch nagen will, wenn er nicht mehr arbeiten kann, muss zwangsläufig selbst versorgen”.

Zwischen dem 16. und 60. Lebensjahr ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig!

Das Risiko der Berufs- und Erwerbunfähigkeit ist im Durchschnitt 2,5 mal grösser als das Risiko der Arbeitslosigkeit!

Für junge Menschen gilt:
In der Ausbildungszeit haben diese im Regelfall keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Im Falle des Falles ist hier schnell der Status eines Sozialhilfeempfängers erreicht. Einzige Möglichkeit zur Absicherung ist hier die private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Nach Ende der Berufsausbildung:
Es ist zu beachten, dass der Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrenten erst dann besteht, wenn die allgemeine Wartezeit von 60 Beitragsmonaten erfüllt ist. Einfacher ausgedrückt:
Angenommen die Lehrzeit beträgt drei Jahre, so müssen Sie erst zwei weitere Jahre arbeiten, um überhaupt einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu haben. Wichtig dabei ist auch, dass die oben genannten Beitragszeiten ununterbrochen erfüllt sein müssen, ansonsten verlängert sich die allgemeine Wartezeit.

Sie haben eine Familie gegründet:
Nun müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Existenz auch im Falle Ihrer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit gewährt bleibt. Leider beträgt die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur ca. 28% des letzten Bruttoeinkommens. Die teilweise Erwerbsminderungsrente sogar nur 17%. Ein gewaltiger Einschnitt in Ihren bisherigen Lebensstandard!


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